Bei Empfängerorganismen und Vektoren, die als biologische Sicherheitsmaßnahmen anerkannt sind, spricht man auch von Sicherheitsstämmen und Sicherheitsvektoren. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wirtssystem (Empfängerorganismen):
Vorliegen einer wissenschaftlichen Beschreibung und taxonomische Einordnung
Vermehrung nur unter Bedingungen, die außerhalb gentechnischer Anlagen selten oder nicht angetroffen werden, oder die Möglichkeit, die Ausbreitung außerhalb gentechnischer Anlagen durch geeignete Maßnahmen unter Kontrolle zu halten
keine Erkrankung bei Menschen, Tieren oder Pflanzen hervorrufen, keine umweltgefährdenden Eigenschaften
geringer horizontaler Genaustausch mit tier- und pflanzenassoziierten Organismen
Vektoren:
ausreichende Charakterisierung des Genoms des Vektors
Vorliegen einer begrenzten Wirtsspezifität
speziell bei Bakterien oder Pilzen: kein eigenes Transfersystem, geringe Cotransfer-Rate und geringe Mobilisierbarkeit
bei einem Vektor für eukaryonte Zellen auf viraler Basis: keine eigenständige Infektiosität und geringer Transfer durch endogene Helferviren