Sicherheitsstämme und -vektoren

Bei Empfängerorganismen und Vektoren, die als biologische Sicherheitsmaßnahmen anerkannt sind, spricht man auch von Sicherheitsstämmen und Sicherheitsvektoren. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wirtssystem (Empfängerorganismen):

  • Vorliegen einer wissenschaftlichen Beschreibung und taxonomische Einordnung

  • Vermehrung nur unter Bedingungen, die außerhalb gentechnischer Anlagen selten oder nicht angetroffen werden, oder die Möglichkeit, die Ausbreitung außerhalb gentechnischer Anlagen durch geeignete Maßnahmen unter Kontrolle zu halten

  • keine Erkrankung bei Menschen, Tieren oder Pflanzen hervorrufen, keine umweltgefährdenden Eigenschaften

  • geringer horizontaler Genaustausch mit tier- und pflanzenassoziierten Organismen

Vektoren:

  • ausreichende Charakterisierung des Genoms des Vektors

  • Vorliegen einer begrenzten Wirtsspezifität

  • speziell bei Bakterien oder Pilzen: kein eigenes Transfersystem, geringe Cotransfer-Rate und geringe Mobilisierbarkeit

  • bei einem Vektor für eukaryonte Zellen auf viraler Basis: keine eigenständige Infektiosität und geringer Transfer durch endogene Helferviren

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