Reaktionsordnung
Reaktion 2. Ordnung, allgemeiner Fall
Für Reaktionen 2. Ordnung gilt im allgemeinen Fall die Geschwindigkeitsgleichung
Die Dimension von für Reaktionen 2. Ordnung ist [].
Die Reaktionsgleichung lautet:
Unter der Annahme, dass alle stöchiometrischen Koeffizienten gleich 1 sind, gilt für die Konzentrationen:
Das Geschwindigkeitsgesetz lässt sich somit schreiben als:
Nach Variablentrennung und Integration ergibt sich für Reaktionen 2. Ordnung: