Chemikalienrecht
Fristen für REACH
Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene neue europäische Chemikalienverordnung REACH1) verlagert die Verantwortung für die Sicherheit von Chemikalien erstmals komplett auf die Industrie. Diese muss nun entsprechende Tests durchführen und alle Angaben für eine sichere Anwendung dieser Produkte liefen. Die Umsetzung dieser Reglung erfordert demnach einen hohen Aufwand für die Hersteller und auch die Importeure chemischer Produkte.
In der Praxis müssen alle Stoffe ab einer Produktions- oder Importmenge von mehr als 1 Tonne pro Jahrbei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, Helsinki) unter Einreichung eines Registrierungsdossiers registriert werden. Altstoffe erhalten einen Phase-in-Status, d.h. sie müssen nicht sofort registriert werden. Für diese Stoffe kann eine Übergangsfrist genutzt werden, in der die Registrierung erfolgen muss, sofern dieser Stoff ordnungsgemäß vorregistriert wurde.
Für die Vorregistrierung und die Registrierung existieren folgende Fristen:
- Tab.1
Frist | Vorgang |
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30.11.2008 | Vorregistrierung alter Stoffe |
1.12.2010 | Registrierung Stoffe >1000 t/a, R50/R53-Einstufung >100 t/a, CMR-Stoffe* Kategorie 1 und 2 >1 t/a |
1.6.2013 | Registrierung Stoffe >100 –1000 t/a |
1.6.2018 | Registrierung Stoffe 1–100 t/a |
*Die R50/R53-Einstufung kennzeichnet umweltgefähliche Stoffe; CMR = substances that are carcinogenic, mutagenic or toxic for reproduction, also Cancerogene (krebserregende), mutagene (erbgutverändernde) oder reprotoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe.
1) | REACH: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals |