Chemikalienrecht
Begriffsbestimmung des Gefahrstoffrechts
Die im Rahmen des Gefahrstoffrechts verwendeten Begriffe sind grundlegend wichtig für das Verständnis von Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung.
Mit dieser Verordnung sollen also Beschäftigte gegen eine "tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Wirkungen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, mit denen Tätigkeiten durchgeführt werden oder die bei Tätigkeiten entstehen, geschützt werden" (§1 Gefahrstoffverordung). Im Detail sind hier Gefahrstoffinformationen (Gefährlichkeitsmerkmale, Sicherheitsdatenblatt), die Einteilung von Tätigkeiten in Schutzstufen und Herstellungs- und Verwendungsverbote festgelegt.
Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen nach §3a ChemG